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Lärmschutz im Büro

Lärmschutz: Büro, Sitzungszimmer und Pausenraum

Lärmschutz bezeichnet alle Massnahmen, die der Bekämpfung von Lärm dienen. Solche Massnahmen können in unterschiedlichen Umgebungen nötig sein. Dort, wo der Schallpegel eine gewisse Grenze überschreitet, wird der Schall zu Lärm. Besonders im Büro – einem Umfeld, das in der Regel Ruhebereiche für konzentriertes Arbeiten genauso bieten muss wie ein Besprechungszimmer – spielt Lärmschutz eine wichtige Rolle. Die physische und psychische Gesundheit des Menschen rückt dabei in den Mittelpunkt.

Lärmschutz im Büro: der Gesundheit zuliebe

Massnahmen zum Lärmschutz sollen den Schall, der von Geräuschquellen ausgeht – vermindern oder eliminieren. Ziel ist es, dass der Schall einen gewissen Pegel nicht überschreitet und er also gar nicht erst zu Lärm werden kann. Lärm am Arbeitsplatz, im Wohnbereich und in öffentlichen Einrichtungen wirkt gesundheitsschädigend und beeinflusst dementsprechend das Wohlbefinden auf negative Art und Weise.

Was ist der Unterschied zwischen Schall und Lärm?

Meist werden die Begriffe synonymisch gebraucht, obwohl es sich um unterschiedliche Ereignisse handelt. Schall ist eine messbare physikalische Größe, Lärm richtet sich jedoch nach dem individuellen Empfinden von Menschen. Ab einem Schalldruck von 10 Dezibel (dB) registriert das menschliche Ohr akustische Reize, ab etwa 100 dB wird das Geräusch als schmerzhafter Lärm empfunden.

Lärmschutz im Büro ist darauf ausgelegt, die drei verschiedenen Arten von Schall – Luftschall, Körperschall und Trittschall, an ihrer Ausbreitung zu hindern. Es gilt, ein Lärmschutzkonzept für Büroräume zu erstellen und verschiedenste Massnahmen zu bemühen, sodass einerseits vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden und andererseits die Gesundheit der Belegschaft geschont wird.

Bei den Möglichkeiten wird zwischen zwei Bereichen der Akustik unterschieden:

  • Die Bauakustik ist der Teil der Akustik, der bauliche Massnahmen bezeichnet.
  • Die Raumakustik bezieht sich auf die Lärmschutzlösungen, die im Nachhinein installiert werden.

Büro: Lärmschutz nach DIN-Norm

Idealerweise wird Lärmschutz bereits bei der Planungsphase von Gebäuden mitgedacht. Die Norm DIN 4109 gibt einige Richtlinien vor, die beim Hochbau einzuhalten sind. Der vorgesehene Zweck des Gebäudes bestimmt, welche Massnahmen umzusetzen sind.

Da der Lärm auf individuellen Empfindungen basiert, müssen in Büroräumen unter Umständen Lärmschutzvorrichtungen nachgerüstet werden, die beim Bau verabsäumt wurden oder einfach nicht umsetzbar waren/sind. Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Herangehensweisen, um Lärmschutz im Büro und in anderen Umgebungen umzusetzen:

  1. Verringern der Lärmquelle: Werden Automotoren generell leiser, reduziert sich der Strassenlärm, Flugverbote gehören auch in diese Kategorie.
  2. Abschirmen der Quelle des Lärms: Schallschutzmauern, die Autobahnen begrenzen, sind eine effektive, vielgenutzte Methode, sowie Trittschalldämmungen.
  3. Nachgerüstete Lärmschutzmassnahmen: Der Einbau von Fenstern mit Fünf- oder Sechsfachverglasung und die Nutzung von Gehörschutz sind Methoden, um den Lärmschutz nachträglich zu verbessern.
Architekten planen den Lärmschutz im Büro

Lärmschutz im Büro: Bauakustische Massnahmen

Bauakustischer Lärmschutz wird bereits von Architekten und Bauplanern berücksichtigt und beim Bau von Gebäuden umgesetzt. Dabei orientieren sie sich am vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes. Bezüglich Lärmschutz macht es einen Unterschied, ob es sich um Wohnbereiche, Büros oder Bildungseinrichtungen handelt.

Folgendes soll gewährleistet werden:

  1. Lärmschutz von aussen
  2. Lärmschutz nach aussen
  3. Lärmschutz von Raum zu Raum

In Wohnbereichen sind es vor allem die Übertragung von Lärm zwischen verschiedenen Räumen und der von außen nach innen eindringende Straßenlärm, die das Wohlbefinden beeinflussen. In Büros müssen die einzelnen Arbeitsplätze vor Lärm geschützt werden, der unter Umständen im angrenzenden Raum – einem Besprechungszimmer oder der Kaffeeküche – entsteht, oder durch Telefonate und klappernde Tastaturen am Nebenplatz.

→ Gibt es hier keinen verbauten Lärmschutz, so muss er mit akustisch wirksamen Absorbern und Stellwänden nachgerüstet werden.

Dinge wie abgehängte Decken, schwimmende Estriche als Trittschalldämmung und der Einbau von Schallschutzfenstern sind die Methoden, die sich beim Hochbau anbieten. Um den Lärmschutz im Büro gesundheitsfördernd umzusetzen, sind die Fenster und Böden – vor allem im städtischen Umfeld mit vielen mehrstöckigen Gebäuden – wichtige Stellschrauben.

Raumakustische Massnahmen für den Lärmschutz im Büro

Lärmschutz im Büro: Raumakustische Massnahmen

Die schallharten Oberflächen wie Beton und Glas, die Grossraumbüros und auch kleinere Büroräume prägen, werfen die Schallwellen in den Raum zurück, was zu einem diffusen Geräuschpegel im Raum führt. Raumakustische Lärmschutzlösungen können die baulichen Massnahmen unterstützen und vor allem im Innenbereich ihre Wirkung entfalten, indem sie die Reflexion von Schall im Raum unterbinden und so den Nachhall merklich verringern.

Massnahmen wie die Installation von Schallabsorbern, Lärmschutzvorhängen und Akustik-Deckensegeln lassen sich im Grunde überall und jederzeit umsetzen. Sie können punktuell oder flächendeckend montiert werden, sodass der Lärmpegel dort gesenkt wird, wo Ruhe herrschen soll.

Eine individuelle Analyse der akustischen Gegebenheiten im Raum sollte der Montage vorangehen, denn so kann mit fachmännischer Unterstützung sowohl die Akustik im Raum als auch die Raumgestaltung optimiert werden.

Lärmschutz: Büro raumakustisch und bauakustisch optimieren

Um den Lärmschutz im Büro sinnvoll umsetzen zu können, sind bauliche Massnahmen vielversprechend. Aber auch nachgerüsteter Lärmschutz in Form von Akustik-Wandpaneelen und Akustikvorhängen kann für mehr Ruhe im Büro sorgen und so die Konzentration fördern. Kontaktieren Sie uns gerne, sodass wir gemeinsam die ideale Lärmschutz-Methode für den Arbeitsbereich finden können.

Bildquellen: © maxakustik.com